Unfallversicherung

Unfälle passieren immer und überall, das wissen Sie sicher. Aber sind Sie auch abgesichert für einen solchen Fall? Eine Unfallversicherung ist genau das, was man braucht, wenn etwas passiert. Die Leistungen, die man bekommt, wenn man eine private Unfallversicherung abschließt, sind sehr umfangreich und helfen dann, wenn sie fällig werden, unheimlich weiter.

Zu den Leistungen einer Unfallversicherung können unter anderem Präventionsmaßnahmen, Geldleistungen, Rehabilitationen, Maßnahmen, um Folgeschäden zu beseitigen, Entschädigungen für Verstorbene oder Renten sein.

Oft werden zusätzliche Dinge wie Bergungskosten, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Leistungen bei Knochenbrüchen und vieles mehr auch als Bestandteile einer Unfallversicherung aufgenommen und helfen im Fall der Fälle, das Leben uneingeschränkt weiter zu führen. Die Beiträge, die man leisten muss, um sich dieses Leistungspaket einer Unfallversicherung zu sichern, sind dabei durchaus überschaubar. Das heißt, im Grunde kann es sich jeder leisten, einmal jährlich oder auch monatlich in die eigene Sicherheit und in die seiner Familie zu investieren. Eine Unfallversicherung ist eine von den Dingen, die jeder besitzen sollte, nicht zuletzt, um seiner Familie weiter zu helfen, wenn ein Unfalltod eingetreten ist.

Vergleich starten:

Versicherungsfall

Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. In § 178 Abs. 2 Satz 1 VVG wird der Unfallbegriff folgendermaßen definiert: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

In aller Regel bieten die Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz für Fälle an, bei denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung – also ohne plötzliche Einwirkung von außen – an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen, was ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition ist.

Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z. B.

tauchtypische Erkrankungen (beispielsweise die sogenannte Caissonkrankheit) einem Unfall gleichgestellt werden das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung einem Unfall gleichgestellt werden. für Kinder eine Erweiterung auf Kinderinvaliditätsschutz vereinbart werden. Diese leistet bei Invalidität, ungeachtet der Ursache. Krankheit ist damit mit versichert.

Versicherungsvergleich

Nach allgemeiner Auffassung verfolgt eine Berufsunfähigkeitsvorsorge den Zweck, einen individuellen wie sozialen Abstieg des Versicherten im Berufsleben und in der Gesellschaft zu verhindern.
Zur Startseite