Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester ins Leben gerufen wurde.
Daher hat die Riester Rente auch ihren Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft, sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen. Die Zulage, die man dabei erhält, soll neben der sinnvollen Altersvorsorge auch zugleich ein Ausgleich für die Verluste durch die Reduzierung der gesetzlichen Rente sein.
Die Altersvorsorgezulage der Riester Rente kann auch für Bank- oder Fondsparpläne in Frage kommen.
Lassen Sie sich beraten, denn Sie haben nichts zu verschenken.
Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf einen Schadenausgleich zu erhalten.
Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht der Geldtopf bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.