Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie der Name schon sagt, sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung den Fall ab, dass man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört damit zu den Invaliditätsversicherungen und kann zum Beispiel auch gut in Kombination mit einer Lebensversicherung abgeschlossen werden. Im Falle der Fälligkeit der Leistung kommt es dann zu einer vorher im Vertrag geregelten Rentenzahlung für die Versicherten. Auch der Beruf, den man ausübt, muss vorher im Vertrag genauestens festgehalten werden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr sinnvolle Sache, gerade, wenn einmal bedenkt, wie schnell etwas passieren kann. Und wenn man dann noch Familie hat, dann muss man einfach eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Unterschiedliche Tarife für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben sich aus dem Alter, dem Beruf, den man ausübt, der Vertragsdauer und aus noch weiteren Faktoren. Eine umfangreiche und individuelle Beratung sollte jeder nutzen, um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für sich zu finden. Denken Sie an die Zukunft, bevor es zu spät ist!

Vergleich starten:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der „Berufsunfähigkeit“. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und auch nur unter gewissen Voraussetzungen und mit niedrigen Leistungen. Für alle anderen gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Für gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser Restschutz immer nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Unter Umständen wäre eine Berufsunfähigkeit hierfür nicht ausreichend.

Damit könnten selbst gut ausgebildete Arbeitnehmer bzw. Hochqualifizierte auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden. Ob diese Personen dort überhaupt einen Arbeitsplatz finden, spielt keine Rolle. In diesem Fall bekämen sie statt einer Grundsicherung (entspricht der Sozialhilfe bzw. dem Hartz IV-Niveau) lediglich das Arbeitslosengeld II.

Generell können Menschen eine Absicherung der Berufsunfähigkeit in Betracht ziehen, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen den Unterhalt sichert bzw. die sie zwar unentgeltlich verrichten, im Falle des Ausfalls jedoch nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung einer Hausfrau möglich.

Versicherungsvergleich

Nach allgemeiner Auffassung verfolgt eine Berufsunfähigkeitsvorsorge den Zweck, einen individuellen wie sozialen Abstieg des Versicherten im Berufsleben und in der Gesellschaft zu verhindern.
Zur Startseite