Gesetzliche Krankenversicherung

Bei den Krankenversicherungen unterscheidet man zwischen den gesetzlichen und den privaten. Die Leistungen der gesetzlichen unterliegen in erster Linie der Kontrolle des Staats nach den Regeln des Sozialversicherungssystems. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung teilen sich prozentual Arbeitgeber und -nehmer und sichern so die Übernahme der Kosten im Falle einer Krankheit voll oder zu einem großen Teil ab.

Dagegen müssen die Beiträge bei einer privaten Versicherung komplett von dem Versicherten selbst getragen werden, hier gibt es keinerlei Zuschuss. Viele der privaten Krankenversicherungen übernehmen neben den Kosten, die auch von einer gesetzlichen übernommen werden würden, auch zusätzliche Behandlungen. Diese würden in den meisten Fällen nur zum Teil oder gar nicht von einer gesetzlichen Versicherung übernommen, daher gibt es inzwischen auch zahlreiche private Zusatzversicherungen wie eine extra Krankenversicherung für die Zähne. Diese übernimmt dann die Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht mehr getragen werden würden.

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht im Bereich der Krankenversicherungen, diese gilt insbesondere für Studenten, Arbeitslose, Erwerbstätige, auch geringfügige Verdiener und bestimmte Familienangehörige von Pflichtversicherten. In Deutschland gehört die Krankenversicherung zu den Sozialversicherungen und ist damit eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn im Krankheitsfall wäre kaum jemand in der Lage alle Kosten für Behandlung und Medikamente selbst zu tragen.

Die gesetzliche Krankenversicherung wurde als erste Leistung 1883 aus dem Bereich der Sozialversicherungen von Otto von Bismarck als Teil des deutschen sozialversicherungsrechtlichen Solidarsystems eingeführt, um die Arbeiterschaft für den Staat zu gewinnen. Zunächst bestand die Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse nur für diese Bevölkerungsgruppe mit meist geringem Einkommen. 1911 erging das Versicherungsgesetz für Angestellte. Damit wurde die Mitgliederbasis ausgeweitet. Sofern keine vorherige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand, können Selbständige, Beamte, Richter, Soldaten, Geistliche, Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger nicht beitreten. Seit 2005 besteht die Möglichkeit, dass Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger Krankenversicherungskarten zu Abrechnungszwecken von einer gewählten Krankenkasse erhalten. Die Leistungen werden aus Steuer- und nicht aus Versicherungsmitteln bezahlt (siehe auch § 264 SGB V). Gesetzlich sind 87 % der Personen versichert (Stand 2009). Deutschen gesetzlichen Krankenkassen wird nachgesagt, eine schlechte Zahlungsmoral in Österreich an den Tag zu legen. Dort waren deutsche Versicherungen 2013 mit Außenständen von 118 Mio. Euro Spitzenreiter vor Rumänien mit 12 Mio. Euro und Italien mit 11,8 Mio. Euro.

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